Förder-Wissen
Förderung in Rheinland-Pfalz: Landes- und Kommunalprogramme nutzen
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen von KfW und BAFA fördert Rheinland-Pfalz die Modernisierung von Wohnraum über die Investitions- und Strukturbank (ISB). Das Modernisierungsdarlehen bietet zinsgünstige Finanzierung von bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt (plus 5.000 Euro je weiteres Haushaltsmitglied) – mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent, der die Rückzahlungssumme direkt senkt. Die Konditionen sind einkommensabhängig.
Auf kommunaler Ebene kommt je nach Wohnort weitere Förderung dazu: Mainz bezuschusst energetische Maßnahmen mit bis zu 30 Prozent (maximal 6.000 Euro, besonders für Haushalte ab 65 Jahren), Zweibrücken fördert Balkon-Photovoltaik mit Pauschalen von 90 bzw. 180 Euro. Wichtig ist die jeweilige Kumulierungsregel: Das Mainzer Programm hat ein striktes Doppelförderungsverbot gegenüber BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme, ist aber mit der KfW-Heizungsförderung kombinierbar.
Die BEG-Programme des Bundes erlauben die Kombination mit Landesmitteln bis zu einer Gesamtförderung von 60 Prozent. Richtig gestapelt können Hauseigentümer in Rheinland-Pfalz also Bundeszuschuss, Landesdarlehen mit Tilgungszuschuss und gegebenenfalls kommunale Mittel verbinden. Der Förder-Kompass erfasst diese Ebenen gemeinsam und prüft die erlaubten Kombinationen – zum Start vertieft für Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Die wichtigsten Eckwerte
- ISB-Modernisierungsdarlehen
- bis 100.000 EUR (4-Personen-Haushalt), bis 25 % Tilgungszuschuss
- Mainz
- bis 30 % Zuschuss, max. 6.000 EUR (Schwerpunkt 65+)
- Zweibrücken
- Balkon-PV: 90 EUR (1 Modul) / 180 EUR (2 Module)
- Kombination
- Mit BEG bis 60 % Gesamtförderung zulässig
Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
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