Förder-Wissen
Wärmepumpen-Förderung: bis zu 70 % Zuschuss vom Staat
Der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude wird über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bezuschusst. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommen drei Boni: 5 Prozent Effizienzbonus (Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser bzw. natürliches Kältemittel wie Propan), 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung – und 30 Prozent Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000 Euro beträgt.
Insgesamt ist der Fördersatz auf 70 Prozent gedeckelt. Bei maximal 30.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das bis zu 21.000 Euro Zuschuss. Wichtig: Der Antrag muss grundsätzlich vor Vorhabensbeginn gestellt werden – zulässig ist vorher nur ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch vollständig.
Häufig übersehen: Die Wärmepumpen-Förderung hat einen eigenen Kostentopf. Dämmung, Fenster oder Lüftung laufen über die BAFA-Einzelmaßnahmen mit separatem Deckel – beides lässt sich im selben Jahr kombinieren. Zusätzlich können Landes- und Kommunalprogramme aufgesattelt werden, sofern die Kumulierungsregeln es zulassen. Genau diese Kombinationsprüfung übernimmt der Förder-Kompass für Sie.
Die wichtigsten Eckwerte
- Grundförderung
- 30 % der förderfähigen Kosten
- Maximaler Fördersatz
- 70 % (mit Effizienz-, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus)
- Maximaler Zuschuss
- 21.000 EUR (erste Wohneinheit, 30.000 EUR Kostendeckel)
- Antrag
- Vor Vorhabensbeginn über das KfW-Portal – Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung
Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
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