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Sanierungsfahrplan (iSFP): kleine Beratung, große Hebelwirkung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine geförderte Energieberatung: Ein zugelassener Energieberater analysiert das Gebäude und plant die Sanierungsschritte in sinnvoller Reihenfolge. Die BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 850 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus.

Der eigentliche Hebel liegt in den Folgewirkungen: Bei BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bringt ein vorliegender iSFP 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss (20 statt 15 Prozent) – und verdoppelt den jährlichen Kostendeckel von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem größeren Dämmpaket macht allein das bis zu 7.500 Euro Unterschied pro Jahr. Auf die KfW-Heizungsförderung hat der iSFP dagegen keinen Einfluss – wer ausschließlich die Heizung tauscht, braucht ihn dafür nicht.

Wichtig für die Planung: Die zugrunde liegende BAFA-Richtlinie ist bis Ende 2026 befristet; eine Anschlussregelung ist noch nicht veröffentlicht. Wer ohnehin mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle plant, sollte den iSFP daher früh beauftragen. Der Förder-Kompass berücksichtigt den iSFP-Effekt künftig automatisch in der Empfehlung – inklusive der Frage, ob sich die Beratung für Ihr konkretes Vorhaben rechnet.

Die wichtigsten Eckwerte

Beratungsförderung
50 % des Honorars, max. 850 EUR (EFH/ZFH)
iSFP-Bonus
+5 Prozentpunkte bei BAFA-Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle
Kostendeckel
Verdoppelung auf 60.000 EUR je Wohneinheit und Jahr
Ohne Wirkung
Auf die KfW-Heizungsförderung (eigener Topf, kein iSFP-Bezug)

Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.

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