Förder-Wissen
KfW 458: die Heizungsförderung im Detail
Die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) bezuschusst den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen im Bestand: elektrische Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel), Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz. Für alle Varianten gilt die Grundförderung von 30 Prozent; der Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) und der Einkommensbonus (30 Prozent bei maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen) können dazukommen. Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent.
Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit – der Maximalzuschuss liegt damit bei 21.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Deckel gestaffelt je weiterer Wohneinheit. Besonderheiten je Technik: Wärmepumpen erhalten zusätzlich 5 Prozent Effizienzbonus (Erdreich-, Wasser- oder Abwasser-Wärmequelle bzw. natürliches Kältemittel), Biomasseheizungen einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro bei Einhaltung des strengen Staubgrenzwerts.
Der Antrag läuft über das Kundenportal „Meine KfW“ und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden – vorher darf nur ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden. Nach Einbau ist der Verwendungsnachweis mit Bestätigung nach Durchführung einzureichen. Die Heizungsförderung hat ihren eigenen Kostentopf, getrennt von den BAFA-Einzelmaßnahmen – Dämmung oder Fenster im selben Jahr schmälern den Heizungszuschuss also nicht.
Die wichtigsten Eckwerte
- Techniken
- Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz-Anschluss
- Fördersätze
- 30 % Grund + Boni, gedeckelt bei 70 %
- Maximalzuschuss
- 21.000 EUR (erste WE); Biomasse: +2.500 EUR Emissionsminderungszuschlag
- Antragsweg
- Vor Beginn über „Meine KfW“, danach Verwendungsnachweis
Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
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