Förder-Wissen
Steuerbonus §35c: Sanieren und direkt Steuern sparen
Selbstnutzer können energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus über §35c EStG direkt von der Einkommensteuer abziehen: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre (7 Prozent, 7 Prozent, 6 Prozent), insgesamt bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Gefördert werden unter anderem Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
Die Voraussetzungen sind bewusst schlank: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen ausführen und mit der amtlichen Fachunternehmerbescheinigung bestätigen. Ein Antrag vor Vorhabensbeginn ist – anders als bei BAFA und KfW – nicht nötig. Das macht §35c zur wichtigsten Rückfalloption für alle, die bereits beauftragt haben und deshalb keinen Zuschuss mehr bekommen können.
Die zentrale Ausschlussregel: Wer für eine Maßnahme den Steuerbonus nutzt, kann für dieselbe Maßnahme keinen BAFA- oder KfW-Zuschuss erhalten – und umgekehrt. Ob Zuschuss oder Steuerbonus mehr bringt, hängt vom Fördersatz (mit oder ohne iSFP-Bonus), von Ihrer Steuerlast und von der Liquiditätsplanung ab. Daneben existiert §35a EStG für einfache Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr – kombinierbar mit §35c, aber nie für dieselben Kosten.
Die wichtigsten Eckwerte
- Höhe
- 20 % der Aufwendungen, max. 40.000 EUR je Objekt
- Auszahlung
- Über die Steuer: 7 % / 7 % / 6 % in drei Jahren
- Voraussetzungen
- Gebäude älter als 10 Jahre, Fachunternehmen + Bescheinigung, Selbstnutzung
- Ausschluss
- Nie zusammen mit Zuschüssen für dieselbe Maßnahme
Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
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